AG Dillingen: Nur die erste Anhörung im OWi-Verfahren unterbricht die Verjährung – Verkehrsrecht Blog
Verfolgungsverjährung gemäß OWiG / StVO und StGB
VERIAHRUNG IM HAFTPFLICHTRECHT
Unterbrechung der Verjährungsfrist durch Antragstellung beim EGMR in Fällen, in denen nach Art 41 EMRK eine Entschädigung zugesprochen werden könnte | 99.105005/jbl202001005201