Bayerische Landeskirche schafft als erste "besonderes Kirchgeld" ab | evangelisch.de
Kirchensteuerordnung der evangelischen Kirche in Mitteldeutschland
Berechnungsbeispiele Kirchensteuer als Zuschlag zur Lohnsteuer Bei einem Monatsbruttolohn von 3.500 € zahlt ein verheirateter Arbeitnehmer mit 2 Kindern (Steuerklasse III/2) im 2014 monatlich 328,83 € Lohnsteuer und 5,14 € Kirchensteuer. Wer zahlt ...